‘Was viele nicht wissen ist, dass (für solche Maßnahmen) jedem Pflegebedürftigen ein Zuschuss von bis zu € 4.000 von der Pflegekasse zusteht. Anspruch hat jeder der einen Pflegegrad hat. Aber laut dem Barmer GEK Pflegereport von 2015 nutzen diesen Anspruch trotzdem nur 3,7 % der Berechtigten. An diesem Punkt setzt besser zuhause an.’

Den vollständigen Artikel finden Sie in der vom Ritter Krankenpflegedienst herausgegebenen Ausgabe 4/19 des LebensRitters oder hier als Download.